Eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung versorgt uns mit wichtigen Nährstoffen. Empfohlen werden drei Viertel pflanzlicher Herkunft, der tierische Anteil wie Milch, Fleisch, Fisch oder Eier sollte kleiner sein. Besondere Lebenssituationen oder auch besonders hohe Aktivitäten können den Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen erhöhen. Hierbei kann eine Einnahme von Mikronährstoffen helfen.
Es gilt aber: Eine Einnahme über den Bedarf hinaus ist nicht empfehlenswert. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wurden daher entsprechende EU-Regeln entwickelt, die einheitliche Empfehlungen für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen geben.
Wichtig ist es auch, den Mikronährstoffstatus zu erheben.
Beispiele von Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) erarbeitete erstmals in 2004 Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe. 2023 wurden im Zuge von Aktualisierungen durch die EFSA (European Food Safety Authority) die Empfehlungen vom BfR erneut angepasst. Wie diese Empfehlungen für Nahrungsergänzungsmittel des BfR aktuell aussehen, zeigen folgende Beispiele:
- Höchstmengenvorschläge für fettlösliches Vitamin A
Gemäß BfR ist bei präformiertem (Retionol und Retinylester) Vitamin A der Sicherheitsabstand zwischen dem Tolerable Upper Intake Level (UL), diese bezeichnet die maximale sichere Tagesdosis eines Nährstoffs, und dem Zufuhrreferenzwert sehr gering. Daher ist die zusätzlich aufzunehmende Menge gering zu halten, um eine schädigende Wirkung auszuschließen.
- Höchstmengenvorschläge für fettlösliches Beta-Carotin
Das BfR empfiehlt für den Zusatz von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln eine Höchstmenge von 3,5 Milligramm (mg) pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels.
- Höchstmengen für wasserlösliches Vitamin B1, B2
Gemäß BfR wurden für die Vitamine B1, B2 keine Tolerable Upper Intake Level (UL) abgeleitet und selbst bei Verzehr von Mengen weit oberhalb der Zufuhrempfehlungen wurden keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet.
- Höchstmengen für Vitamin B12
Das BfR empfiehlt eine Höchstmenge von 25 Mikrogramm (μg) Vitamin B12 pro Tagesverzehrempfehlung für Nahrungsergänzungsmittel.
Die Welt der Nährstoffgrenzwerte ist komplex, wie in unseren Beispielen erkennbar. Beim Vergleich von NRV (Nährstoffbezugswert), Empfehlungen von EFSA und BfR geht es im Kern um drei verschiedene Ansätze: Kennzeichnungspflicht, wissenschaftliche Risikobewertung und nationale Empfehlungen.
NRV (Nährstoffbezugswert): Die Basis-Kennzeichnung in der EU
Worin die Hauptunterschiede liegen und warum sie für die sichere Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln relevant sind? Die Antworten gibt es hier:
Der NRV (Nutrient Reference Value) ist ein EU-weit gültiger, verbindlicher Referenzwert für die Lebensmittelkennzeichnung gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Dieser Referenzwert deckt den geschätzten Mindestbedarf eines durchschnittlichen, gesunden Erwachsenen, um Mangelerscheinungen (z.B. ein Mangel an Vitamin C oder Vitamin B6, B1, B2) effektiv vorzubeugen.
EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit): Die wissenschaftliche Obergrenze
Geht es um die Sicherheit von Lebensmitteln und Nährstoffen, ist die EFSA (mit Sitz in Parma, Italien) die führende wissenschaftliche Instanz in Europa. Die EFSA legt wissenschaftlich fundierte Tolerable Upper Intake Levels (UL) fest. Ziel ist es, auch bei lebenslanger, täglicher Zufuhr aus allen Quellen:
- Lebensmittel,
- angereicherte Produkte,
- und Supplemente,
keine gesundheitlichen Risiken durch eine mögliche Überdosierung entstehen zu lassen. Aktuell (2025/2026) arbeitet die EU-Kommission an der Harmonisierung der Höchstmengen.
BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung): Die deutsche Expertise
Das BfR ist diejenige nationale deutsche Behörde, welche ebenfalls Risikobewertungen im Bereich Lebensmittel und Verbraucherschutz durchführt.
Das BfR veröffentlicht eigene Vorschläge für Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen. Diese nationalen Empfehlungen dienen u.a. als wichtige Orientierungshilfe für deutsche Hersteller sowie die Lebensmittelüberwachung. Dies gilt vor allem, wenn die EFSA noch keine offizielle, EU-weit finale UL für einen oder mehrere Nährstoffe festgelegt hat.
Warum diese Unterschiede wichtig sind!
Der NRV sagt, wieviel wir mindestens brauchen. EFSA und BfR sagen, wieviel wir maximal ohne Bedenken einnehmen können.
Während BfR-Empfehlungen sich auf die Tagesdosis von Nahrungsergänzungsmitteln beziehen, gibt die EFSA die Menge an Nährstoffen an, die täglich aus allen Quellen nicht überschritten werden sollen.
Darüber hinaus gibt es noch die Mengenangaben der DGE (deutsche Gesellschaft für Ernährung). Sie stellen praktische Ernährungsempfehlungen dar.
Für Verbraucher, die Nahrungsergänzungsmittel kaufen und sicher verwenden möchten, ist es essenziell, die Höchstmengen der EFSA und des BfR zu kennen und zu beachten. Nur so kann eine Überdosierung vermieden werden.
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Hinweis: Die hier genannten Werte dienen der allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung dar. Vor der Einnahme hochdosierter Präparate sollte ein Arzt konsultiert werden.
Prof. Dr. Jörg Breitenbach entwicklete als Experte wegweisende Produkte im Bereich der Infektionskrankheiten und Neurowissenschaften. Dabei verbindet er jahrzehntelange Erfahrung in internationaler Forschung mit unternehmerischer Innovation.
Als Auszeichnung seiner Leistungen wurde er im Jahr 2020 als Fellow in das American Institute for Medical and Biological Engineering (AIMBE) aufgenommen.
Neben seiner Rolle als Autor von Fachpublikationen, ist er zudem aktives Mitglied renommierter Gremien.
- Prof. Dr. Breitenbach Jörg
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