AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IPSICO UG (haftungsbeschränkt)
Hans Sachs Ring 97
68199 Mannheim

www.musterwebseite.de

(nachfolgend Anbieter)

  1. Geltungsbereich 
    1. Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter der o.g. URL sowie alle anderen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit dem Besteller über die von dem Anbieter angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen oder sonstigen Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers oder Dritten haben keine Gültigkeit, es sei denn der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  1. Vertragsschluss
    1. Die Angebote des Anbieters im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Durch das Absenden der Bestellung (Klick auf den Button „Jetzt kaufen“) auf der Website des Anbieters gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss ab.
    2. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Der Anbieter kann die Annahme innerhalb von fünf Tagen erklären, indem der Anbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller maßgeblich ist, oder indem der Anbieter die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Besteller maßgeblich ist, oder indem der Anbieter den Bestellern nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert (z.B. bei PayPal-Zahlung). Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Erklärt der Anbieter die Annahme innerhalb vorgenannter Frist nicht, so gilt dies als Ablehnung mit der Folge, dass der Besteller nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
    3. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext vom Anbieter gespeichert und dem Besteller nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Anbieters archiviert und kann vom Besteller über sein passwortgeschütztes Besteller/Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Besteller vor Absendung seiner Bestellung ein Besteller/Kundenkonto im Online-Shop des Anbieters angelegt hat.
    4. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Besteller seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
    5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
    6. Die Angebote des Anbieters außerhalb die nicht über den Online-Shop unter der o.g. URL erfolgen sind bezüglich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
    7. Der Besteller sichert zu, dass er die gesetzliche oder behördliche Berechtigung zum Bezug der angebotenen Produkte besitzt.
    8. Auf Verlangen des Anbieters und vor erstmaligen Geschäftsabschluss hat der Besteller auf eigene Kosten eine Kopie der gültigen Nachweise der Berechtigung zum Bezug der Produkte vorzulegen. Jede Veränderung hinsichtlich des Inhalts der erteilten Erlaubnisse ist dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  2. Zahlung, Verzug; Versand, Zahlungen
    1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite des Anbieters aufgeführten Preise. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der jeweils aufgeführten Versandkosten. Die Preise verstehen sich in Euro.
    2. Die Zahlung des Kaufpreises ist möglich mit PayPal. Bei der Zahlung mit “PayPal” erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
    3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen weiteren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.
    4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    5. Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn dem Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der Forderungen durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
    6. Falls nicht anders vereinbart (Vorkasse bei Bestellung im Internet) sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
    7. Die Preise des Anbieters gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
    8. Der Versand erfolgt durch den vom Anbieter beauftragten Logistiker innerhalb Deutschlands.
    9. Die Art des Versandes und der Verpackung untersteht dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
    2. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 Abs. 1 BGB, natürlichen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
    3. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Anbieters bis alle Forderungen erfüllt sind, die dem Anbieter gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Sofern der Anbieter die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Anbieter die Vorbehaltsware pfändet. Vom Anbieter zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Anbieter verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Besteller dem Anbieter schuldet, nachdem der Anbieter einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen habt.
    4. Der Besteller muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Besteller sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    5. Der Besteller bewahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Anbieter auf.
    6. Handelt der Besteller als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Bestellers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Besteller bereits jetzt an den Anbieter sicherungshalber in vollem Umfang ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.Der Besteller darf diese an den Anbieter abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Anbieters, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird der Anbieter die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

      Sofern sich der Besteller jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann der Anbieter vom Besteller verlangen, dass dieser dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Anbieter alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Anbieter zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

    7. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für den Anbieter vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die dem Anbieter nicht gehören, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    8. Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Anbieter nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und der Anbieter bereits jetzt einig, dass der Besteller dem Anbieter anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Anbieter nimmt diese Übertragung an.
    9. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Besteller für den Anbieter verwahren. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und muss den Anbieter unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die dem Anbieter in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.Wenn der Besteller dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen des Anbieters gegen den Besteller um mehr als 10% übersteigt. Der Anbieter darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
    1. Die Produkte des Anbieters dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. Hiervon unberührt bleiben die Möglichkeiten nach § 31 Apothekenbetriebsordnung. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf an einen Großhandel durch Apotheken oder an das Ausland einschließlich einer Freizone des Kontrolltyps I oder eines Freilagers oder der Freihafengebiete wird, soweit gesetzlich zulässig, untersagt.
    2. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Anbieter ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  1. Lieferung 
    1. Die Lieferzeiten werden im Rahmen der Angebote angegeben. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellern voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.
    2. Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Produktbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten habt, haftet der Anbieter nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Der Besteller wird unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Soweit dem Besteller in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung dem Anbieter gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter und der Besteller sind in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
    3. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Es gelten die aktuellen Incoterms 2020. Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Soweit Lieferfristen und Liefertermine ausnahmsweise als verbindlich vereinbart wurden, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Logistiker oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Sind Forderungen gegen den Besteller zur Zahlung fällig, ist der Anbieter bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rechnungen (einschließlich Verzugszinsen) zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
    4. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
      – die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
      – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
      – dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
    5. Teillieferungen auf Wunsch des Bestellers erfolgen nur, sofern der Anbieter diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Die durch die Teillieferung etwaig entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Sofern auf Wunsch des Bestellers eine Umverfügung der bestellten Ware erfolgt, hat dieser die hierdurch verursachten Kosten zu tragen.
    6. Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist seine Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB beschränkt.
  2. Annahmeverzug 
    1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
    2. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    3. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  3. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
    2. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    3. Dem Besteller stehen Gewährleistungsrechte für offensichtliche Fehler nur zu, sofern die Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Warenerhalt gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller nur Anspruch auf Ersatzlieferung von einwandfreier Ware. Sie berechtigt den Besteller nicht zur Minderung oder Zurückhaltung des Kaufpreises.
      Transportschäden können vom dem Anbieter nur bearbeitet werden, wenn sie unverzüglich dem Transporteur und dem Anbieter schriftlich mitgeteilt worden sind. Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung sind Schadensmeldung, Tatbestandsaufnahme, Frachtbrief mit Schadensbestätigung durch den Transporteur und Abtretungserklärung bei dem Anbieter einzureichen. Aus der Abtretungserklärung muss hervorgehen, dass der Schaden vom Besteller nicht anderweitig geltend gemacht wird. Bei der Anlieferung sind fehlende Packstücke sofort auf dem Frachtbrief vom Transporteur zu bestätigen und dem Anbieter telefonisch und schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist der Anbieter, innerhalb angemessener Frist, nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
    4. Beruht ein Mangel auf Verschulden des Anbieters, kann der Besteller unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
  4. Haftung
    1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich nachfolgender Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Auf Schadensersatz haftet der Anbieter– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
      a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist seine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
    5. Soweit der Anbieter Auskünfte geben oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    6. Der Besteller stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Bestellers geltend gemacht werden.
  5. Verjährung
    1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
    2. Vorstehende Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gem. dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
  6. Retouren
    1. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. In Ausnahmefällen ist vor Rücksendung die schriftliche Zustimmung des Anbieters erforderlich. Die Abwicklung von Retouren erfolgt gemäß der jeweils gültigen Retourenregelung nach Rücksprache mit dem Anbieter.
  7. Datenschutz und Datenspeicherung
    1. Der Anbieter darf die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website des Anbieters verfügbaren Datenschutzerklärung.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters in Mannheim.
    2. Für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand.
    3. Die zwischen dem Anbieter und dem Besteller geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).
    4. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
    Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odrDiese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

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Stand: September 2024